Produktsicherheit
Seit dem 13. Dezember 2024 ist die Produktsicherheitsverordnung (die General Product Safety Regulation GPSR, (EU) 2023/988) in Kraft. Die Verordnung der Europäischen Union zielt darauf ab, ein hohes Maß an Produktsicherheit für Verbraucher zu gewährleisten. Sie legt fest, welche Anforderungen Produkte erfüllen müssen, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Die wichtigsten Punkte der Verordnung haben wir für euch hier einmal aufgezeigt:
- Hersteller- und Importeursangaben:
Händler müssen für außerhalb der EU hergestellte Produkte den Namen und die Kontaktdaten des Herstellers und Importeurs gut sichtbar angeben. - Sicherheits- und Warnhinweise:
Produkte mit potenziellen Risiken erfordern klare und leicht zugängliche Warnhinweise, die auf der Produktseite platziert sind. Hersteller müssen verständliche Sicherheitsinformationen, Gebrauchsanweisungen und Risikohinweise bereitstellen, beispielsweise als PDFs, interaktive Datenblätter oder Videoanleitungen, die beim Online-Kauf leicht zugänglich sind. - Produktidentifikation:
Jedes Produkt muss eindeutig gekennzeichnet sein, etwa durch eine Seriennummer oder Chargenkennzeichnung, um Rückrufe und Sicherheitsanfragen zu erleichtern. Händler tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit und die Zugänglichkeit dieser Informationen, insbesondere in Online-Shops. - Informationspflicht bei Rückrufaktionen:
Im Falle eines Rückrufs müssen Händler sicherstellen, dass betroffene Kunden schnell informiert werden.
Werden Produkte als gefährlich eingestuft, müssen Hersteller und Händler Verbraucher warnen und das Produkt zurückrufen. - Material- und Herkunftsangaben:
Produkte müssen detaillierte Angaben zu Material und Herkunft enthalten, damit Verbraucher alle sicherheitsrelevanten Informationen einsehen können. - Sicherheitsanforderungen:
Produkte müssen sicher sein und dürfen keine Gefahren für die Gesundheit oder Sicherheit darstellen – weder im normalen Gebrauch noch bei vorhersehbarer Fehlanwendung. - Herstellerpflichten:
Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Sicherheitsanforderungen erfüllen, Risikobewertungen durchführen, Sicherheitsinformationen bereitstellen und eine Kontaktmöglichkeit für sicherheitsrelevante Anfragen anbieten. - Überwachung und Durchsetzung:
Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten überwachen und setzen die Sicherheitsanforderungen durch. Unsichere Produkte können vom Markt genommen werden. - Dokumentation und Rückverfolgbarkeit:
Hersteller sind verpflichtet, technische Unterlagen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit bereitzustellen, um bei Sicherheitsproblemen schnell reagieren zu können.
Bei Fragen zur Produktsicherheit steht unser Team euch gern zur Verfügung:
Aviango GmbH,
Rosenstr. 52,
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Verantwortlicher Kontakt in der EU: www.i-sup.de, info@i-sup.de, tel. 0441-93657563